Routerfreiheit unter Kabelnetzbetreibern in Deutschland

Seit 01.08.2016 steht es Kunden von Kabelnetzbetreibern frei, ihre eigenen Kabelmodems anzuschließen und zu nutzen, wofür die großen deutschen Anbieter auch Anleitungen auf ihren Webseiten veröffentlicht haben. Allerdings funktioniert dies derzeit nur unter gewissen Auflagen, die wir Ihnen anhand des Beispiels Vodafone/Kabel Deutschland aufzeigen möchten.

So besteht Vodafone/Kabel Deutschland darauf, ein Leihgerät des Anbieters zu Wartungszwecken bereitzuhalten. Es ist zwar möglich, das Leihgerät von Kabel Deutschland nach der vierwöchigen Kündigungsfrist zurückzugeben, allerdings wird für den Wechsel von einer Fritzbox zu einem eigenen Modem eine Wechselgebühr von 29,90 € berechnet.

Hinzu kommt, dass die Nutzung einer zweiten Telefonleitung nur in Verbindung mit der Homebox-Option möglich ist. Das hat zur Folge, dass Kunden, die zwei Telefonleitungen brauchen, auch in Zukunft nicht auf das kostenpflichtige Leihgerät des Anbieters verzichten können.

Wer sich dennoch für ein eigenes Kabelmodem entscheiden möchte, muss dieses an die Multimedia-Antennendose anschließen. Sobald er das nächste Mal seinen Browser öffnet, leitet dieser automatisch auf das Aktivierungsportal um. Dort werden die entsprechenden Zugangsdaten eingetragen, die man aus seinen Vertragsunterlagen einsehen kann. Sollte man diese nicht zur Hand haben, kann man sie auch bei der Kundenbetreuung erfragen.

Unterschiede der jeweiligen Kabelanbieter

  Unitymedia Vodafone/Kabel Deutschland Primacom/Tele Columbus
Einmalige Kosten - 29,90 € -
Telefonische Kundenbetreuung erforderlich ja nein nein
Vertragsverlängerung, - neuabschluss erforderlich ja - nein