Datenschutz & Compliance1 Minute Lesezeit

Künstliche Intelligenz sicher im Unternehmen einsetzen

Künstliche Intelligenz wird zunehmend Teil des betrieblichen Alltags, von Schreibassistenten über Chatbots bis hin zu automatisierten Analysen. Mit den neuen Möglichkeiten steigen jedoch auch die Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und einen klaren rechtlichen Rahmen, den der europäische AI Act inzwischen konkreter ausgestaltet.

Team arbeitet gemeinsam an einem Laptop, davor eine transparente Darstellung von KI-Funktionen

Potenziale betrieblicher KI-Anwendungen

Ob automatische Erstbewertung von Support-Anfragen, KI-gestützte Texterstellung oder die Analyse großer Datenbestände: Künstliche Intelligenz kann wiederkehrende Aufgaben deutlich beschleunigen und Mitarbeitende bei Routinetätigkeiten entlasten. Besonders groß ist der Nutzen dort, wo klar definierte und regelmäßig wiederkehrende Aufgaben automatisiert werden, anstatt KI ohne gezielte Prüfung für jeden denkbaren Anwendungsfall einzusetzen.

Der rechtliche Rahmen: der EU AI Act

Die europäische KI-Verordnung (AI Act) betrifft inzwischen zahlreiche Unternehmen, die KI-Systeme im Arbeitsalltag verwenden, unabhängig davon, ob sie diese selbst entwickeln oder lediglich einsetzen. Bereits verpflichtend ist die sogenannte KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4: Unternehmen müssen gewährleisten, dass Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kenntnisse zu deren Funktionsweise und möglichen Risiken verfügen. Bestimmte Schulungsformate gibt der Gesetzgeber dabei nicht verbindlich vor. Seit August 2026 greifen außerdem weitergehende Transparenzpflichten, beispielsweise zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, etwa im Personalbereich, gelten deutlich umfassendere Vorgaben für Risikomanagement und Dokumentation.

Datenschutz und interne Regeln zur Nutzung

Auch beim Einsatz von KI-Systemen bleiben die Vorgaben der DSGVO relevant: Werden personenbezogene Daten in eine KI-Anwendung eingegeben, gelten weiterhin Grundsätze wie Zweckbindung und Datenminimierung sowie die Frage, ob und in welcher Form diese Daten durch den Anbieter weiterverarbeitet werden. Eine interne KI-Richtlinie sorgt hier für Orientierung, beispielsweise dazu, welche Tools zugelassen sind, welche Informationen keinesfalls in öffentliche KI-Dienste eingegeben werden dürfen und an wen sich Mitarbeitende bei Unsicherheiten wenden können. Wie sich ein solcher Rahmen praktisch aufbauen lässt, zeigt unser Angebot zu KI und Automatisierung.

Fazit

Künstliche Intelligenz bietet insbesondere kleineren Unternehmen erhebliches Potenzial für mehr Effizienz, vorausgesetzt, ihr Einsatz wird durch klare interne Vorgaben, ein grundlegendes KI-Verständnis innerhalb der Belegschaft und einen bewussten Umgang mit personenbezogenen Daten begleitet. Die organisatorische Grundlage dafür ist eng mit der Informationssicherheit verzahnt.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)