Sie möchten die ISDN Telefonanlage an einem VoIP Anschluss weiter benutzen? Wir erklären wie es geht
ISDN wird in 2019 abgeschaltet: Bei Ihnen steht die Umstellung auf VoIP an und Sie wollen Ihre Telefonanlage weiternutzen? Wir zeigen wie das geht.
Die Digitalisierung bewegt im Moment vieles voran, auch das Rechnungswesen. Ab 2025 wird die elektronische Rechnung, kurz auch E-Rechnung genannt, für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Was Sie jetzt darüber wissen müssen, verrät Ihnen QiTEC!
E-Rechnungen unterscheiden sich äußerlich nicht von normalen digitalen Rechnungen, allerdings werden sie über ein E-Mail-Postfach empfangen und kommen schließlich vom Unternehmen durch DATEV in die Steuerkanzlei. Sie können diese also entweder an DATEV Unternehmen Online weiterleiten oder direkt hochladen.
Bei E-Rechnungen wird im Gegensatz zu normalen Rechnungen jedoch ein XML-Teil angehangen, welcher zur maschinellen Verarbeitung dient. Dieser kann von Menschen nicht gelesen werden, weswegen eine spezielle Software benötigt wird, um dies zu tun.
Wichtig: E-Rechnungen dürfen nicht ausgedruckt werden! Durch ihren digitalen Aufbau werden die rechtliche Authentizität und Integrität gewahrt, druckt man sie aus, ist das nicht mehr der Fall.
Kunden und Geschäftspartner sollten Sie trotz geltender Regelung für alle über den Wechsel zur E-Rechnung informieren, insbesondere über sich ändernde Anforderungen wie beispielsweise eine separate Rechnungsadresse