Ja, wenn Datenschutzmodus, Rechte und Verträge zu den Daten passen. Unsere KI-Lösung schafft dafür die Voraussetzungen: Hosting in Deutschland, vertraglich ausgeschlossenes Modelltraining, drei Datenschutzmodi und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) und Sozialdaten (§ 35 SGB I) empfehlen wir den strengsten Modus. Sind Sie Berufsgeheimnisträger, etwa als Pflegedienst oder Kanzlei, muss der Dienstleister zusätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sein (§ 203 Abs. 4 StGB), das klären wir vor dem Start. Die Entscheidung trifft Ihr Unternehmen, beraten von Ihrem Datenschutzbeauftragten.